Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma UnityUp, Bremer Str. 222a, 27751 Delmenhorst

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der UnityUp,
Bremer Str. 222a, 27751 Delmenhorst (Verwender) – nachstehend „Anbieter“ genannt
– und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn
der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute
im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die
Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
(5) Grammatikalische Formen sind wertungsfrei.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht
jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien.
Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in
Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Online-Marketing,
Kunden- und Mitarbeitergewinnung sowie Websiteerstellung, einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder als Projekt, dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht. Alle Termine finden
digital (z. B. per Videokonferenz) statt, wenn nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort
erforderlich ist.(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person
besteht nicht.
(4) Es kann vorkommen, dass soziale Netzwerke und Plattformen wie Facebook, Instagram,
LinkedIn oder TikTok von sich aus Werbekampagnen, die der Anbieter für den Kunden
erstellt hat, ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder dauerhaft einstellen. Gleiches gilt für die mögliche temporäre oder dauerhafte Sperrung von Accounts, Werbekonten oder des Business Managers des Kunden durch diese Plattformen. Der Anbieter
hat keinen Einfluss auf solche Entscheidungen der Plattformen und trägt keine Verantwortung hierfür. Er behält insoweit in jedem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
(5) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen
nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen (z. B. Anzahl von sog. „Leads“).
(6) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind
diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn das
der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
(7) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten,
Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter
getragen.
(8) Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter
oder Erfüllungsgehilfe auf.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem
Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über
den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel
durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder
den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer VideoKonferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des
Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in
Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal
übersendet.

§ 4 Vergütung

(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich. Ist nichts vereinbart, gilt die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Anbieters.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern
diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Fristen zur Leistungserbringung beginnen frühestens mit Begleichung
der vereinbarten Vergütung und wenn die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des
Kunden erbracht sind.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(5) Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde die
vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter verhindert oder verzögert,
etwa durch unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen (z. B. fehlende Freigaben, Informationen, Texten oder Medien) und die Versäumung von Fristen. Etwaige
ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Gleiches gilt, wenn eine notwendige Unterbrechung der Leistungserbringung nicht vom Anbieter zu vertreten ist oder der
Kunde auf die Leistung des Anbieters ganz oder teilweise verzichtet, etwa indem der
Kunde den Anbieter anweist, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen.

§ 5 Zahlung, Rechnung

(1) Der Kunde ist vorleistungspflichtig; die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe
nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas
anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per
Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige
Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem
Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt
wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden
(z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB)
erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag
(„Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular
wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPALastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine
Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten
Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den
Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss
zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner
Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine
Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag
ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen
bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit
vorliegen oder bekannt werden.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass
er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der
Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten
Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan
(Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und
Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die
Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt,
dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf.
Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen
Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, sowie der Bereitstellung aller sonstigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche
Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen;
der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft
zu überwachen.

§ 7 Abnahme bezüglich Webdesign

(1) Der Anbieter teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann.
(2) Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
(3) Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10
Werktagen schriftlich nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) die Fertigstellung als mängelbehaftet erklärt oder die Leistung in Gebrauch nimmt.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht

(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung
der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 9 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet
der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze
1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit
die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung
des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen
darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der
Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem
Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.

§ 10 Laufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Liveschaltung der Werbeanzeigen. In der Regel liegen zwischen Vertragsabschluss und Liveschaltung ca. 7–10 Tage. Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter
kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei
fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die
gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig
werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
(3) Sofern eine automatische Verlängerung nicht ausgeschlossen ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um einen weiteren Zeitraum mit der Länge der ablaufenden Vertragslaufzeit, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist,
ohne Vereinbarung mindestens mit einer Frist von zwei Monaten, gekündigt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(5) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.

§ 11 Urheberrecht

(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen
erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken,
Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters
sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte
des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich
urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag
und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist
nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde
ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass
diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.


§ 12 Unterlagen des Kunden


(1) Der Anbieterist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen
als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist
der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und
Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind, sowie dass das
Material nicht gegen geltendes Recht verstößt (z. B. Jugendschutz- und Strafgesetze).
Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des
Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der
Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die
an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen
Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich
um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei
einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.


§ 13 Vertraulichkeit, Äußerungen


(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang
mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit
dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber
Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine
Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die
Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der
Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos
bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder
gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße
oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken,
mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.


§ 14 Elektronische Kommunikation


(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail,
Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa
eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu
übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.


§ 15 Schlussbestimmungen


(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des
Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: Juli 2024

Kostenfreie Potenzialanalyse